Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Mondar Plattform & Kunden

1. Rechtsnatur: Direkte Stellvertretung und Dreiecksverhältnis

Diese AGB regeln die Nutzung der Vermittlungsplattform der Mondar ("Mondar"). Mondar tritt gegenüber dem Kunden als direkte Stellvertreterin (Art. 20 MWSTG sowie Art. 394 ff. / Art. 363 ff. OR) im Namen und für Rechnung des jeweiligen selbständigen Reinigungsunternehmens ("Dienstleister" / "Supplier") auf.

Bei jeder Buchung entstehen zwei getrennte Verträge:
1. Dienstleistungsvertrag (Reinigungsvertrag / Werkvertrag bzw. Auftrag): Kommt direkt und ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem ausführenden Dienstleister zustande. Der Dienstleister führt die Reinigungsarbeiten in eigener fachlicher und unternehmerischer Verantwortung aus.
2. Plattform- und Vermittlungsvertrag: Kommt zwischen dem Kunden und Mondar über die Bereitstellung der Softwareplattform, Vermittlung und Zahlungsabwicklung zustande.

2. Preise, 15% Servicegebühr und Verbrauchsmaterialien

  • Preistransparenz (SECO PBV): Alle angezeigten Gesamtpreise sind Endpreise in CHF.
  • Preisaufbau: Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Dienstleistungsbetrag des Dienstleisters zuzüglich einer Plattform-Servicegebühr von 15 % an Mondar zusammen (Gesamtpreis = Dienstleisterbetrag + 15 % Mondar-Gebühr).
  • Verbrauchsmaterialien (Consumables): Sämtliche Reinigungsmittel, Spezialchemikalien oder Verbrauchsmaterialien sind nicht im Grundpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders in der Offerte vereinbart. Angefallene Verbrauchsmaterialien werden transparent erfasst und erst am Ende des Abrechnungszyklus nach ausdrücklicher Prüfung und Freigabe durch den Kunden in Rechnung gestellt. Ohne Genehmigung des Kunden werden keine Materialkosten abgebucht.
  • 3. Zahlungsabwicklung und PSP-Split (AMLA-Konformität)

  • Die Zahlung erfolgt über den Payment-Provider (Stripe Connect).
  • Das Zahlungsmittel wird bei Annahme der Offerte hinterlegt. Vor dem Einsatz wird eine Vorautorisierung platziert; die Erfassung (Capture) erfolgt nach Bestätigung der Fertigstellung bzw. 48 Stunden nach Ausführung.
  • Split: Mondar hält zu keinem Zeitpunkt Kundengelder für Dienstleister auf eigenen Konten. Die Zahlungsaufteilung erfolgt direkt beim Payment-Provider (Dienstleisteranteil an den Dienstleister, Servicegebühr an Mondar).
  • 4. Vollständiger Haftungsausschluss von Mondar

  • Keine Haftung für Reinigungsmängel: Mondar ist nicht Leistungserbringerin der Reinigungsdienstleistung und haftet im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen (Art. 100 OR) in keiner Weise für mangelhafte, verspätete oder unterbliebene Ausführung der Dienstleistung.
  • Ausschluss der Hilfspersonenhaftung: Der Dienstleister und dessen Angestellte sind keine Hilfspersonen von Mondar (Art. 101 OR).
  • Schäden, Schlüssel und Eigentum: Für Sachschäden, Diebstahl, Schlüsselverlust oder Folgeschäden haftet ausschliesslich das ausführende Dienstleisterunternehmen.
  • Mondar-Garantie: Mondar bietet ausschliesslich eine freiwillige Vermittlungshilfe an (Re-Match oder Rückerstattung der Mondar-Servicegebühr).
  • 5. Pflichten des Kunden und Mängelrüge

  • Zugang und Ressourcen: Der Kunde gewährleistet den sicheren Zugang zum Objekt, funktionierende Strom- und Wasseranschlüsse sowie die rechtzeitige Bereitstellung von Zugangscodes oder Schlüsseln.
  • Mängelrügefrist (72 Stunden): Allfällige Mängel oder Schäden müssen zwingend innerhalb von 72 Stunden nach Abschluss des Einsatzes über die Plattform oder an info@mondar.ch gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Reinigung als ordnungsgemäss genehmigt.
  • 6. Stornobestimmungen (Cancellation Policy)

  • Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn: Kostenlos (0 % Stornogebühr, 100 % Rückerstattung).
  • Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn: 50 % des Dienstleisterbetrages zuzüglich 15 % Servicegebühr.
  • Lockout / Vor-Ort-Abbruch durch Kundenverschulden: 100 % des Dienstleisterbetrages zuzüglich 15 % Servicegebühr.
  • Stornierung durch Dienstleister: 0 % für den Kunden; automatisches Re-Match.
  • 7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
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